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Photovoltaik Eigenverbrauch – sinnvoll oder nicht?

Das Einspeisen des mit der PV-Anlage erzeugten Stroms lohnt sich nicht mehr. Größere Vorteile erzielen Photovoltaik-Anlagenbesitzer mit dem Eigenverbrauch von Strom. Das heißt, der durch die PV-Anlage erzeugte Strom wird direkt vor Ort im eigenen Haushalt verbraucht.

Das Einspeisen des erzeugten Stroms bringt dem PV-Anlagen-Betreiber keine bzw. nur sehr geringe Vorteile. Sinnvoller ist es stattdessen, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Zum Vergleich: Der Zukauf einer kWh Strom kostet rund 28 Cent, die Kosten für die selbst erzeugte kWh Strom liegen bei 9-12 Cent.

Netzparität und Eigenverbrauch

Die Netzparität besagt, dass die Kosten für bezogenen Strom genauso hoch oder höher ausfallen als die Kosten für den selbst hergestellten Strom. Bei neu installierten PV-Anlagen ist die Netzparität heute von Hause aus gegeben. Der selbst hergestellte Strom ist in der Regel günstiger als der Zukauf von Strom, wie schon aus dem oben genannten Beispiel ersichtlich ist.

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Diese Komponenten werden für die Eigenverbrauchsanlage benötigt

Wie jede PV-Anlage besteht auch die Eigenverbrauchsanlage aus verschiedenen Komponenten. Die wichtigsten sind:

Denken Sie auch in die Zukunft und einen eventuellen Kauf eines Elektroautos.
  • PV-Module auf dem Dach/an der Fassade
  • Wechselrichter – zur Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom
  • Solar-Laderegler – sorgt für Aufladung der Batterie mit dem richtigen Strom und fängt zu hohe oder niedrige Ladespannungen ab
  • Solarbatterien aus Lithium-Ionen
  • Energiemanagement-System (verbessert den Eigenverbrauch)

Zusätzlich können folgende Komponenten optional eingesetzt werden:

  • Intelligenter Stromzähler
  • Blockheizkraftwerk – versorgt das Haus auch bei ungünstiger Witterung mit Strom
  • Wärmepumpe – überschüssiger Strom kann ins Warmwasser- und/oder Heizsystem geleitet werden

Wie funktioniert der Eigenverbrauch bei PV-Anlagen grundsätzlich?

© swissolar.ch | solargrafik.de

Generell funktioniert der Eigenverbrauch bei PV-Anlagen nach einem einfachen Schema:

  1. PV-Anlage erzeugt Strom.
  2. Dieser Strom wird ins Hausnetz gespeist und von den Elektrogeräten (Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine usw.) im Haus verbraucht.
  3. Reicht der erzeugte Strom aus der PV-Anlage nicht aus, um den Energieverbrauch zu decken, wird Strom vom Netzbetreiber zugekauft.
  4. Wird mehr Strom als benötigt erzeugt, kann dieser wahlweise ins öffentliche Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung) oder im hauseigenen Batteriespeicher gespeichert werden, bis er benötigt wird (Erhöhung der Autarkie).

Spezielle Stromzähler notwendig

Der Eigenverbrauch muss mit dem Energieversorger abgerechnet werden. Dafür sind mehrere Stromzähler in spezieller Anordnung erforderlich. Zu ihnen zählen:

1. Bezugszähler Zählt den aus dem Versorgungsnetz bezogenen Strom
2. Einspeisezähler Zählt den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom
3. Ertragszähler Zählt den insgesamt produzierten Solarstrom

Der Bezugs- und Einspeisezähler sollen nach Technischen Anschlussbedingungen (TAB) aus dem Jahr 2007 mit der Ergänzung vom Oktober 2010 idealerweise als „Zweirichtungszähler“ verwendet werden. Dabei sind zwei separate Zählwerke integriert, die den Verbrauchsstrom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde, aber auch den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zählen. Was zu den Zweirichtungszählern wichtig ist, zeigen folgende Stichpunkte:

  • Nur ein Zähler = weniger Platzbedarf im Zählerkasten
  • Stromversorger hat Hoheit über Bezugszähler, kann also das Gerät vorgeben
  • Messgebühren für Bezugszähler werden häufig berechnet
  • Zähler muss Rücklaufsperre besitzen, da Strom in beide Richtungen fließt

Wie wird der Eigenverbrauch mit dem Netzbetreiber abgerechnet?

Die Abrechnung mit dem Netzbetreiber erfolgt bei einer Eigenverbrauchs-PV-Anlage über die verschiedenen Stromzähler. Sie erfassen:

  • erzeugten Strom
  • bezogenen Strom
  • eingespeisten Strom

Der Eigenverbrauch ergibt sich, wenn die Differenz aus erzeugter und eingespeister Energie herangezogen wird. Auf dieser Basis erstellt der Energieversorger eine Gutschrift und legt die Abschlagszahlungen an den Anlagenbetreiber fest.

Was spricht für den Eigenverbrauch?

Für den Eigenverbrauch sprechen mehrere Gründe.

© energiewende-global.com/GIZ
  • Strom wird dort verbraucht, wo er entsteht = keine zusätzliche Belastung der Stromnetze durch Stromtransport
  • Anlagenbetreiber wird unabhängig von Preisschwankungen des Versorgers
  • Durch Stromspeicher kann Eigenverbrauch erhöht werden (Zuschuss durch KfW möglich)

Wie lässt sich der Eigenverbrauchsanteil erhöhen?

Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, stehen viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das fängt bei sehr einfachen Mitteln an und reicht bis zur Investition in zusätzliche Geräte. Einige Beispiele sollen im Folgenden genannt werden:

1.

Zeitvorwahl bei Geräten mit hohem Energieverbrauch nutzen (Waschmaschine, Geschirrspüler, Wäschetrockner). Dadurch kann das Gerät zu einem Zeitpunkt laufen, wenn ohnehin viel Solarstrom erzeugt wird, etwa in der Mittagszeit bei Sonnenschein. Problematisch ist allerdings, dass sich das Wetter nicht planen lässt und/oder unvorhergesehen noch andere Stromverbraucher zur gleichen Zeit genutzt werden müssen (z. B. Kochen am Mittag).

2.

Energiemanagement-Systeme können den Eigenverbrauch ebenfalls erhöhen. Das intelligente Steuerungssystem plant die Gerätenutzung im Haushalt. Dabei berücksichtigt es Veränderungen der Witterung, den Stromverbrauch der einzelnen Geräte und vieles mehr. Moderne Energiemanagement-Systeme sind zudem mit den vorhandenen Haushaltsgeräten kompatibel, so dass lediglich spezielle Zwischenstecker benötigt werden, um die einzelnen Geräte anzusteuern. Dabei zeichnen die Zwischenstecker auch den tatsächlichen Verbrauch des Gerätes auf, wodurch diese künftig noch besser eingeplant werden können.

3.

Energiespeicher sind die dritte und wirkungsvollste Möglichkeit, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Die überschüssige Sonnenenergie wird im Energiespeicher zwischengespeichert, bis sie vor Ort benötigt wird. Sollte der Speicher einmal voll sein, wird weitere überschüssige Energie gegen Zahlung der Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Speichersysteme haben dabei noch einen weiteren Vorteil: Kommt es zum Netzausfall, können Besitzer eines Energiespeichers weiterhin auf Strom zugreifen. Allerdings sind die Energiespeicher derzeit noch sehr kostenintensiv, so dass sie die finanziellen Aufwendungen für die Anschaffung durch den selbst verbrauchten Strom noch nicht amortisieren können.

4.

Dimensionierung der PV-Anlage entsprechend des Stromverbrauchs ist eine weitere Möglichkeit, allerdings amortisieren sich sehr kleine Anlagen kaum. Empfehlenswert sind deshalb etwas größer dimensionierte PV-Anlagen, bei denen zusätzliche Einnahmen durch die Einspeisevergütung entstehen, die Fixkosten für Wechselrichter und Co. jedoch gleich bleiben.

5.

Ebenfalls kann eine Wärmepumpe integriert werden, die den Eigenverbrauch vor allem in den Übergangsphasen von Oktober bis März deutlich erhöht. Wird hierbei ein SG-Ready-Eingang mit integriert, kann die Wärmepumpe mit der PV-Anlage kommunizieren und auch auf Solarstromüberschüsse entsprechend reagieren.

Wie viel Eigenverbrauch ist möglich?

Eine pauschale Aussage, wie viel Eigenverbrauch möglich ist, kann es nicht geben. Abhängig ist dies vom Stromverbrauch im Haus und der Dimensionierung der PV-Anlage. Eine Beispielrechnung verdeutlicht dies:

Jahresstromverbrauch 4.000 kWh 6.000 kWh
Leistung der PV-Anlage a) 5 kWp
b) 10 kWp
Kapazität des Batteriespeichers a) 5 kWh
b) 10 kWh
Eigenverbrauchsanteil a) 54 % a) 63 %
b) 35 % b) 46 %

Je kleiner die Anlage dimensioniert wird, desto höher ist also der Eigenverbrauchsanteil. Dieser kann zusätzlich durch einen größeren Batteriespeicher erhöht werden.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin hat einen Unabhängikeitsrechner entwickelt. Mit dem Rechner lässt sich der Autarkiegrad und Eigenverbrauchsanteil je nach Größe des Stromspeichers abschätzen. Hier geht es zum: Unabhängigkeitsrechner

Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs

Berücksichtigen müssen PV-Anlagenbetreiber auch die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs. Denn wenngleich man es kaum glauben will, so muss in vielen Fällen auch der Eigenverbrauch versteuert werden. In der Regel sieht das wie folgt aus:

  • Eigenverbrauch macht geringen Anteil am erzeugten Strom aus, Rest wird ins öffentliche Netz eingespeist – gegen Zahlung der Einspeisevergütung
  • Anlage wird vollständig gewerblich genutzt – Eigenverbrauch muss als Privatentnahme versteuert werden

Im ersteren Fall wird von vornherein ein Teil der Anlage privat geplant. Das heißt, dass für den selbst verbrauchten Strom, sofern er den ursprünglich geplanten Anteil nicht überschreitet, keine Steuern entrichtet werden müssen. Allerdings sinkt auch die Erstattung der Mehrwertsteuer beim Kauf der Anlage anteilig. Wird später mehr Strom selbst verbraucht, müssten sowohl Eigenverbrauchsanteil als auch gewerblicher Teil angepasst werden, was sich in der Praxis als sehr kompliziert gestalten dürfte.

Im zweiten Fall kann zwar Strom selbst verbraucht werden, dieser muss jedoch mit der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden, so dass diese ans Finanzamt abzuführen ist.

Allerdings hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise bereits vor einigen Jahren angepasst. Der Direktverbrauch ist seit 2015 steuerlich als vom Netzbetreiber zum Netto-Strompreis zurückgekauft anzusehen. Damit ist selbst bei einer großen PV-Anlage mit Gewerbeeigenschaft keine Gefährdung selbiger mehr zu erwarten, wenn der Eigenverbrauchsanteil steigt.

EEG-Umlage und Eigenverbrauch

Der Zubau neuer Photovoltaikanlagen wirkt sich nur noch minimal auf die Anhebung der EEG-Umlage aus.

EEG-Umlage muss keine mehr entrichtet werden, diese wurde zum 1. Juli 2022 abgeschafft.

Eigenverbrauch und Mieterstrom

Wird eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus errichtet, kann der damit erzeugte Strom an die einzelnen Haushalte verkauft werden. Hierbei ist die Rede vom so genannten Mieterstrom. Hauseigentümer können damit die Attraktivität ihrer Immobilie erhöhen. Sollte ihnen der Aufwand für Abrechnung, Verkauf und Co. zu hoch sein, kann diese Aufgaben auch eine Fachfirma übernehmen. Vorteile sind beim Mieterstrom:

  • Keine langen Transportwege des Stroms.
  • Günstigere Preise, da Netzentgelte und einige Steuern entfallen.
  • Stromlücken werden mit Strom aus dem öffentlichen Netz gefüllt.

Allerdings sind Mieter nicht verpflichtet, den Mieterstrom des Eigentümers zu beziehen. Sie können ebenso einen anderen Stromanbieter wählen.