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Photovoltaik Versicherung - Notwendig oder Kostentreiber?

Braucht es für die Photovoltaikanlage eine Versicherung? Diese Frage stellen sich künftige Anlagenbetreiber häufig, denn der Wert der PV-Anlage ist hoch, die Kosten, die durch einen Schaden entstehen, ebenso. Doch welche Versicherungen für die Photovoltaikanlage sind geeignet und welche Kosten entstehen dadurch? Grundsätzlich lässt sich in die folgenden grundlegenden Versicherungspolicen unterschieden:

  • Allgefahrenversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Betreiberhaftpflicht
  • Montageversicherung
  • Wohngebäudeversicherung

Die Allgefahrenversicherung für PV-Anlagen

Die Allgefahrenversicherung wird häufig auch als Photovoltaikversicherung angeboten. Sie deckt alle Schäden an der Anlage und deren Komponenten ab. Je nach Police können sich die Leistungen im Schadensfall unterscheiden.

Die Kosten für eine Allgefahrenversicherung sind abhängig von den abgedeckten Risiken, der Größe der Anlage und ob eine Selbstbeteiligung gewählt wird. Im Schnitt sollten Bauherren 70 bis 150 Euro als Jahresbeitrag einplanen.

Welche Gefahren deckt die Allgefahrenversicherung ab?

Abgesichert werden können klassische PV-Anlagen, wobei Fassaden- und Freilandanlagen explizit gemeldet werden müssen. Bei vielen Policen sind diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Generell mitversichert sein sollten die

  • Module,
  • Montagesysteme inklusive Anschlüsse und Verbindungsstücke,
  • Zähler,
  • Wechselrichter und
  • Verkabelung sowohl auf Gleichstrom-, als auch auf Wechselstromseite.

Einige Anbieter schließen darüber hinaus noch weitere Komponenten mit ein, etwa Überspannungsschutz- und Blitzschutzeinrichtungen, Akkus, Überwachungsanlagen, Datenlogger oder Trafos. Die Allgefahrenversicherung für PV-Anlagen bietet dabei einen umfassenden Schutz vor klassischen Schäden, wie:

  • Diebstahl
  • Raub
  • Sturm
  • Einbruch
  • Hagel
  • Regen
  • Vandalismus
  • Blitz
  • Schnee
  • Überspannung
  • Bedienungsfehler
  • Überschwemmung
  • Fahrlässigkeit
  • Kurzschluss
  • Explosion
  • Wasser
  • Induktion
  • Brand
  • Tierverbiss
  • Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler
  • höhere Gewalt

Die Allgefahrenversicherung deckt den Ersatz der beschädigten Teile sowie die Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung, Bergung, Gerüststellung oder Erd- und Maurerarbeiten. Allerdings kann der Leistungsumfang je nach Versicherungsgesellschaft sehr stark variieren. Daher sollten die Versicherungsbedingungen gründlich studiert und genau verglichen werden. Zusätzlich kann die Ertragsausfallversicherung gegen Mehrpreis mit eingeschlossen werden.

Ausgeschlossene Leistungen bei der Allgefahrenversicherung

Einige Gefahren sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, wobei es hier wieder Unterschiede je nach Versicherer geben kann. Klassische Ausschlussgründe sind allerdings:

  • innere Unruhen,
  • Abnutzung/Alterung (die betriebsbedingt ist,
  • auch wenn sie vorzeitig auftritt),
  • Garantieschäden,
  • Krieg,
  • Vorsatz durch Versicherungsnehmer,
  • Erdbeben und Kernenergie.
Voraussetzung für die Finanzierung

Eine Photovoltaikanlage ist eine nicht zu unterschätzende Investition, weshalb oftmals eine Photovoltaik Finanzierung aufgenommen werden muss. Natürlich wollen sich kreditgebende Banken auch absichern und so verlangen sie gewisse Sicherheiten. Die Photovoltaik Versicherung, insbesondere die Ertragsausfallversicherung, wird hier häufig als Grundvoraussetzung für die Gewährung des Darlehens genannt.

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Die Ertragsausfallversicherung für PV-Anlagen

Auch die Ertragsausfallversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen für PV-Anlagen. Sie ist ebenfalls unter dem Namen Betriebsunterbrechungsversicherung bekannt und wird eigentlich als klassische Unternehmensversicherung angeboten. Zwar kann sie in der Allgefahrenversicherung mit eingeschlossen werden, allerdings ist sie nicht in jedem Vertrag enthalten. Ratsam ist die Ertragsausfallversicherung für PV-Anlagen aber in jedem Fall.

Bei der Ertragsausfallversicherung ist fast immer eine Karenzzeit vereinbart. Fällt die PV-Anlage also nur für einen oder zwei Tage aus, so leistet die Versicherung nicht. Erst bei längeren Ausfallzeiten springt die Versicherung ein, die ersten ein bis zwei Tage werden jedoch auch hier nicht mit ausgeglichen.

Wann leistet die Ertragsausfallversicherung?

Die Ertragsausfallversicherung leistet grundsätzlich immer dann, wenn mit der PV-Anlage kein Ertrag, etwa durch die Vergütung für eingespeisten Strom, erzielt wird. Auch Ertragsausfälle, die aus klassischen Schäden der Allgefahrenversicherung entstehen, etwa nach einem Brand oder einem Schaden durch Überspannung, sind abgedeckt. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt diese Ertragsausfälle und hilft so, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage weiter fortzuführen.

In der Regel werden Ertragsausfälle mit einem pauschalen Betrag je installierter Leistung in kWp gezahlt. Wenn also eine 10 kWp PV-Anlage installiert ist, ergeben sich folgende Zahlungen der Ertragsausfallversicherung:

1) PV-Anlage fällt 10 Tage aus, es werden 2,50 Euro pro kWp Ertragsausfall gezahlt
= (10 kWp * 2,50 Euro) * 10 Tage = 250 Euro
2) PV-Anlage fällt im Winter für zehn Tage aus, der Versicherer leistet hier nur 1,25 Euro pro kWp
= (10 kWp * 1,25 Euro) * 10 Tage = 125 Euro

Einige Ertragsausfallversicherungen greifen auch bei Garantiefällen. Wird etwa der Wechselrichter in der Garantiezeit beschädigt, kann der PV-Anlagenbetreiber den Ertragsausfall beim Hersteller geltend machen. Das ist oft ein erhöhter Aufwand gegenüber der Geltendmachung bei der eigenen Versicherung.

Die Betreiberhaftpflicht für PV-Anlagen

Zu den wichtigsten Versicherungen für die PV-Anlage gehört die Betreiberhaftpflicht. Sie kommt für Schäden auf, die von der PV-Anlage ausgehen und Dritte betreffen. Typisches Beispiel dafür ist ein vom Dach fallendes Modul, das Menschen verletzt, Autos beschädigt oder ähnliches. Wichtig ist, dass die Betreiberhaftpflicht bereits vor der Montage abgeschlossen wird, denn schon beim Aufbau der Anlage können Dritte durch diese zu Schaden kommen.

Die Gebäude-Haftpflichtversicherung, die jeder Hauseigentümer abgeschlossen haben sollte, kann entsprechend erweitert werden, so dass sie auch die Gefahren, die von der PV-Anlage ausgehen, mit abdeckt. Ebenfalls kann die Privathaftpflicht erweitert werden.

Die Montageversicherung für PV-Anlagen

Bleibt noch die Montageversicherung für PV-Anlagen. Diese ist nur dann nötig, wenn der spätere Anlagenbetreiber die Anlage selbst errichtet. In allen anderen Fällen muss eine Montageversicherung über den Solarteur direkt abgeschlossen werden.

Die Montageversicherung ist sehr sinnvoll für den Errichter einer PV-Anlage, da schon kleine Missgeschicke großen Schaden anrichten können. Auch Vandalismus auf Baustellen ist ein ansteigendes Problem und für die Schäden ist der Solarteur solange haftbar, bis die PV-Anlage vollständig abgenommen und bezahlt ist.

Montageversicherung in verschiedenen Varianten

Die Montageversicherung wird in zwei Varianten angeboten: Für den Anlagenbetreiber als einmalige Versicherung oder als dauernde Versicherung für Solarteure. Wie die Leistungen aussehen, zeigt folgender Vergleich:

Einmalversicherung für bestimmte Anlage Dauerhafte Montageversicherung
Wer kann die Versicherung abschließen? Anlagenbetreiber und/oder Solarteur Solarteur
Was ist versichert?
  • Schäden an der Anlage durch Witterung
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Ungeschicklichkeit
  • Frachtkosten für Wiederbeschaffung
  • Aufräum- und Demontagekosten
  • Subunternehmer-Risiko
Kosten der Police Ca. 70 Euro Abhängig vom Jahresumsatz mit PV-Anlagen
Selbstbeteiligung Je nach Vertrag Meistens ja, abhängig von der im Vorjahr installierten PV-Leistung in kWp

Die Wohngebäudeversicherung für PV-Anlagen

Auch die Wohngebäudeversicherung kann für Schäden durch PV-Anlagen aufkommen. Allerdings muss der Bau der Anlage dem Versicherer rechtzeitig gemeldet werden. Zudem wird die PV-Anlage den Wert des Wohngebäudes steigern, wodurch auch die Prämien für die Versicherung steigen.

In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden an der PV-Anlage selbst auf. Diese sind meist durch Naturgewalten bedingt. So werden in dieser Police etwa diese Schäden abgedeckt:

  • Feuer
  • Hagel
  • Blitz
  • Wasser
  • Sturm