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Photovoltaik Finanzierung

Wer über die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte sich mit den Finanzierungsoptionen vertraut machen. Die KfW und andere Banken bieten Finanzierungsprodukte speziell für Solaranlagen an. So lässt sich der Traum von einer eigenen Photovoltaikanlage auch ohne Eigenkapital verwirklichen.

Finanzierungsoptionen im Überblick

Wer über kein Eigenkapital oder nicht über Eigenkapital in ausreichender Höhe verfügt, kann seine Photovoltaikanlage über Kredite, ein Darlehen oder auch einen Bausparvertrag finanzieren. Banken wie die

  • Kfw-Bank
  • SWK-Bank
  • GLS-Bank
  • LBS
  • EthikBank

halten hierfür spezielle Photovoltaik-Kredite als Zinsdarlehen bereit. In Kombination mit einem Bausparvertrag bieten die Bausparkassen Vorfinanzierungskredite für die Photovoltaikanlage an. Der große Vorteil besteht hier in der Ausnutzung der geringen Bauspardarlehenszinsen für die Finanzierung der Anlage.

Wer über die Finanzierung über einen klassischen Kredit nachdenkt, sollte sich in jedem Fall die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau ansehen. Sie finanziert Projekte bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro und deckt die Investitionskosten bis zu 100 Prozent ab. Die Finanzierungssumme kann in einem Betrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, zudem sind tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen. Das Leasing wiederum stellt einen Spezialfall der Finanzierung dar und realisiert diese in Form eines Mietkaufs. Die Solaranlage wird von einer Gesellschaft gekauft und an den Leasingnehmer zurückvermietet. Am Ende des Leasings steht in der Regel der Kauf der Anlage. Diese Option richtet sich vor allem an Unternehmen, die über dieses Modell bei der Gewerbesteuer sparen möchten.

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Diese Voraussetzungen müssen für eine Finanzierung erfüllt sein

Bevor Sie Verhandlungen mit der Bank über einen Finanzierungsvertrag beginnen, sollten einige Voraussetzungen seitens des Betreibers der Anlage erfüllt sein. So gilt es, die gewünschte Anlage vorab gründlich zu planen. Ein Angebot kann erst dann sinnvoll erstellt werden, wenn klar ist, wie groß die Anlage sein soll und welche Erträge in der Zukunft erwirtschaftet werden sollen. Gefördert werden können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Vereine. In einigen Fällen wie etwa bei der Finanzierung durch die Umweltbank muss die Anlage während des Finanzierungszeitraums als Sicherheit an die Bank übereignet werden. Dazu gehört auch, dass während der Finanzierungszeit die Einnahmen aus der Einspeisevergütung an die Bank abzutreten sind. Häufig verlangen Banken auch einen Eintrag im Grundbuch als weitere Sicherheit.

Ist eine Finanzierung ohne Grundschuld möglich?

Eine Finanzierung ohne Grundschuld hat den Vorteil, dass kein Eintrag in das Grundbuch vorgenommen werden muss. Daher entfallen Kosten für die Beauftragung eines Notars und den Grundbucheintrag. In der Praxis wird das aber nicht in allen Fällen möglich sein. Ideal wäre hier ein selbsttragendes Finanzierungsmodell für die Anlage, bei dem die Einnahmen die Tilgungsausgaben vollständig decken. Eine Finanzierung ohne Grundschuld ist in der Regel nur bis zu Finanzierungshöhen von bis zu 100.000 Euro möglich. Jede Bank macht hier andere Vorgaben.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich bei der Finanzierung?

Wer von der KfW eine Förderung seiner Solaranlage erhält, kann diese steuerlich geltend machen. Dazu wird die Förderung als Betriebseinnahmen angegeben und dann steuerlich abgesetzt. Als Alternative hierzu kann die Förderung auch verwendet werden, um die Abschreibungsrate zu senken.

Keine Abdeckung der Mehrwertsteuer durch den Bankkredit

Wer über die Finanzierung seiner Solaranlage nachdenkt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die ausgegebene Mehrwertsteuer durch den Kredit nicht gedeckt wird. Wer sich diese Kosten zurückholen möchte, muss eine Gewerbeanmeldung vornehmen und sich die Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs erstatten lassen.

Kann ich den Tilgungszuschuss der KfW nutzen?

KfW-Bildarchiv / Thorsten Futh

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt aus seinen Mitteln für die Finanzierung von Solaranlagen einen Zuschuss zur Tilgung der Kreditschuld bereit. Die Förderung bezieht sich allerdings nicht auf die Anlage selbst, sondern lediglich auf den Stromspeicher. Da Stromspeicher jedoch ebenfalls hohe Investitionen erforderlich machen können, lohnt sich diese Art der Förderung dennoch. Pro Kilowattpeak (kWp) beträgt der Zuschuss 600 Euro. Hier gilt es darauf zu achten, dass maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten gefördert werden können. In der Praxis spielt es dabei keine Rolle, ob ein Antrag alleine für den Stromspeicher oder gemeinsam für die Anlage und den Speicher gestellt wird: Der Tilgungszuschuss bezieht sich in jedem Fall alleine auf den Speicher.

Stromspeicher finanzieren

Der Stromspeicher ist wichtiger Teil einer Solaranlage und kann ebenfalls finanziert werden. Denn schließlich wird der Strom häufig dann erzeugt, wenn er gar nicht gebraucht wird. Zu einem durchdachten Anlagekonzept gehört daher auch immer eine entsprechende Speichertechnik, die weitere Kosten verursacht. Die KfW bietet für die Finanzierung von Solarspeichern Spezialkredite an. Die Angebote sehen einen festen Zinssatz über die Laufzeit von fünf bis 20 Jahren vor. Pro Kilowatt Peak Leistung kann zudem ein Tilgungszuschuss von etwa 600 Euro eingestrichen werden, was die Netto-Anschaffungskosten für den Speicher deutlich verringert.

Die Photovoltaikfinanzierung aus eigenen Mitteln

Die erstrebenswerteste Form der Photovoltaikfinanzierung basiert ausschließlich auf der Verwendung von Eigenkapital. Denn ohne die Notwendigkeit einer Zinszahlung amortisieren sich die Anschaffungskosten eines PV Systems nach einem deutlich kürzeren Zeitraum.

Oftmals haben die Photovoltaikinteressenten Eigenkapital zur Hand, das sie noch nicht im Solarstromzusammenhang wahrgenommen haben.

Beispielsweise Bausparverträge eignen sich hervorragend, um das darin angesparte Geld für die PV Umsetzung zu verwenden. Immerhin hat man dank der Einspeisevergütung wieder die Möglichkeit, die geleerten Finanzreservoires aufzufüllen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Altersvorsorgeverträge, die man nicht zwangsläufig kündigen muss, sondern deren Eigenansparung kurzfristig entnommen werden kann. Oder aber man verhandelt mit den Eltern über eine vorzeitige Auszahlung des Erbanteils, um die Photovoltaikplanung finanziell umsetzbar zu machen.

Bevor man solche Unterfangen jedoch in Betracht zieht, sollte man einerseits sämtliche Chancen auf rückzahlungsfreie Subventionen ausloten und gleichzeitig auf der anderen Seite die steuerlichen Auswirkungen von Zinszahlungen für Photovoltaikanlagen Darlehen beachten. Diese kann man nämlich steuerlich geltend machen und damit den Gewinn und im Resultat also das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Zinszahlungen sparen also dem Photovoltaikbesitzer Steuergeld.

Auf der anderen Seite jedoch bedeutet Eigenkapital bei einer nur teilweise notwendigen Darlehensfinanzierung, dass verbesserte Zinskonditionen aushandelbar sind.