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Photovoltaik Einsatzmöglichkeiten der Solarstromnutzung

Die Einsatzgebiete von Photovoltaikanlagen sind vielfältig und je nach Anforderung gibt es zumeist eine Antwort. Es ist es von großer Bedeutung, dass sich angehende PV-Anlagen-Betreiber zunächst die Frage stellen, was sie mit der Photovoltaikanlage als solches erreichen wollen. Grundsätzlich bieten sich hierbei verschiedene Möglichkeiten:

Einsatzmöglichkeiten für Photovoltaik sind vielfältig.
  • Maximale Selbstversorgung mit Strom durch Eigenverbrauch (Batteriespeicher sinnvoll)
  • Maximale Selbstversorgung mit Strom durch Eigenverbrauch und Einspeisung überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz
  • Komplette Stromeinspeisung ins öffentliche Netz
  • Verkauf des erzeugten Stroms an der Strombörse
  • Verkauf des erzeugten Stroms an Mieter

Maximale Selbstversorgung durch PV-Anlage erreichen

Wird die PV-Anlage so konzipiert, dass sie den Stromverbrauch im Haus weitestgehend abdecken kann und nur überschüssiger Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, spricht man auch von netzgekoppelten Anlagen mit Überschusseinspeisung. Mit ihnen wird der größte Teil des erzeugten Stroms für die elektrischen Geräte im Haus genutzt, lediglich überschüssiger Strom wird gegen Zahlung der Einspeisevergütung ins Netz der öffentlichen Stromnetzbetreiber eingespeist. Der Nachteil: In der dunklen Jahreszeit muss viel Strom zugekauft werden, da die Stromerzeugung der PV-Anlage selbst bei optimaler Dimensionierung nicht ausreicht, um alle elektrischen Geräte mit Strom zu versorgen.

Batteriespeicher werden gefördert und können mittlerweile rentabel betrieben werden. Durch den ständigen Anstieg des Strompreises wird die Rentabilität weiter anstiegen.

Eine Alternative ist die netzgekoppelte Anlage mit Batteriespeicher. Bei dieser Variante wird der überschüssige Strom nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern im Batteriespeicher solange gespeichert, bis er vor Ort genutzt wird. Dadurch muss kein oder deutlich weniger Strom zugekauft werden. Allerdings entfällt auch die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom.

Komplette Stromeinspeisung ins öffentliche Netz wenig ratsam

Aufgrund der heute nur noch sehr geringen Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen lohnt sich die Variante der kompletten Stromeinspeisung ins öffentliche Netz nicht. Einerseits ist die Einspeisevergütung sehr gering, andererseits muss der Anlagenbetreiber für den bezogenen Strom ebenfalls die EEG-Umlage zahlen. Daher sind diese PV-Anlagen nur dann interessant, wenn sie vor mehreren Jahren mit entsprechend hohen Einspeisevergütungen errichtet wurden.

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Verkauf des erzeugten Stroms an Mieter

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den mit der PV-Anlage erzeugten Strom an Mieter zu verkaufen. Häufig ist dies bei Ferienhäusern der Fall, die komplett über die PV-Anlage mit Strom versorgt werden. In diesen Fällen ist die Rede von Inselanlagen oder netzunabhängigen Anlagen. Aber auch bei großen Wohneinheiten mit mehreren Mietern kann sich eine PV-Anlage lohnen.

Aufgrund der üblicherweise größeren Dachfläche kann der Strom mit einer PV-Anlage erzeugt und zur Versorgung der Mieter mit Strom genutzt werden. Allerdings birgt der Verkauf an den Mieter für beide Parteien ein gewisses Risiko:

  • Vermieter haben keine Versorgungspflicht, so dass Mieter auch einmal ohne Strom dastehen können.
  • Mieter haben keine Abnahmepflicht, müssen das Angebot des Stroms aus der PV-Anlage also nicht annehmen.

Verkauf des erzeugten Stroms an der Strombörse

Der direkte Verkauf an der Strombörse des eigenständig erzeugten Stroms einer Photovoltaikanlage wird in der Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Eine weitere Variante zur Nutzung des erzeugten Stroms besteht in der Direktvermarktung über die Strombörse. Der PV-Anlagenbetreiber entscheidet sich dann gegen die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Stromnetz und gegen die Einspeisevergütung, sondern verkauft den Strom zu tagesaktuellen Preisen an der Strombörse. Diese sind allerdings meist niedriger als die Einspeisevergütung.

Daher hat der Gesetzgeber mit dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) 2012 die so genannte Marktprämie eingeführt. Sie sagt aus, dass die Differenz zwischen den marktüblichen Preisen an der Strombörse und der Einspeisevergütung trotzdem ausgezahlt wird. Dadurch ergeben sich Chancen und Risiken für den Anlagenbetreiber: