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Photovoltaik Gewerbe & Recht

Wer Strom einspeist ist nicht automatisch Gewerbetreibender.

PV-Anlagen-Betreiber sind im Sinne des deutschen Steuerrechts Unternehmer und müssen sich entsprechend mit dem Finanzamt über die Ertragssteuer und die Umsatzsteuer auseinandersetzen. Der professionelle Umgang mit Vorsteuerabzug und Abschreibung lohnt sich vor allem für Besitzer mit schwankenden Einnahmen.

Damit sind sie jedoch nicht automatisch Gewerbetreibende - obwohl sie kontinuierlich Strom verkaufen. Für PV-Anlagen unter 30 Quadratmeter Modulfläche bezeichnet der Gesetzgeber die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Amt als "nicht notwendig".

Bei größeren Anlagen auf privaten Hausdächern entscheidet eine Einzelfallprüfung über die Gewinnabsicht. Hoher Eigenbedarf schützt in der Regel vor der Gewerbeanmeldung.

Für PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden dagegen ist immer eine Gewerbeanmeldung fällig.