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Einspeisezusage

Die Einspeisezusage ist nur für PV Anlagen nötig, die mehr als 30 kWp Leistung aufweisen. Bei allen kleineren Anlagen ist eine explizite Einspeisezusage nicht notwendig, da hier das EEG vorschreibt, dass der Netzbetreiber den Strom abnehmen und mittels Einspeisevergütung vergüten muss. Die Lieferung des Stroms erfolgt dabei über den vorhandenen Hausanschluss.

Anders sieht es bei großen PV Anlagen aus. Hier muss die Einspeisezusage beim zuständigen Netzbetreiber zunächst eingeholt werden. Der Antrag wird in der Regel vom durchführenden Fachbetrieb gestellt. Bevor die Einspeisezusage erteilt wird, sind weitere Aufgaben zu erledigen:

  • Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung
  • Festlegung eines Einspeisepunkts
  • Abschließen eines Gestattungsvertrages (sofern der Einspeisepunkt auf einem fremden Gebiet liegt)

Erst wenn die Einspeisezusage vorliegt, kann die PV Anlage installiert und schließlich angeschlossen werden.

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