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Einspeisezähler

Der Einspeisezähler, im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) auch als Messeinrichtung bekannt, dient dazu, die Energiemenge zu erfassen, die von der PV Anlage erzeugt und anschließend ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Dabei erfolgt die Messung in kWh. Der Einspeisezähler wird im EEG für alle PV Anlagen vorgeschrieben, die ihren erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Die so ermittelte eingespeiste Energiemenge dient dabei als Grundlage für die Abrechnung mit dem Netzbetreiber, da dieser verpflichtet ist, dem Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde zu zahlen. Laut EEG (§ 13 Abs. 1) muss die Kosten für den Einspeisezähler der Anlagenbetreiber tragen. Es gibt dabei zwei mögliche Varianten:

  1. Kauf des Einspeisezählers durch den Anlagenbetreiber
  2. Anmietung des Einspeisezählers vom Netzbetreiber gegen ein monatliches Entgelt
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