EEG-Umlage
Stromerzeugung aus regenerativen Energien ist noch immer teurer als auf klassischem Weg der fossilen Brennstoffe. Um die mit der kontinuierlichen Umstellung auf Ökostrom einhergehenden Mehrkosten zu decken, wurde die EEG-Umlage im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert.
Im Konkreten ist die EEG-Umlage ein Bestandteil des Ausgleichsmechanismus und definiert Art und Umfang der Mehrkostenweiterleitung an den Stromkunden. Dadurch wird die finanzielle Überbelastung der Netz- und Übertragungsnetzbetreiber verhindert, denen schließlich die Pflicht obliegt, Photovoltaikstrom abzunehmen und zu vergüten.
Zur EEG-Umlage erfolgt alljährlich eine Neuberechnung, welche laut Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 15. Oktober zu veröffentlichen ist. Ihr Wert ergibt sich aus
Einnahmen aus EEG-Umlage und
Ökostromvertrieb
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Ausgaben für Rücklagen
Einspeisevergütungen
Ökostromvertriebsausgaben
Wie am 16.10.2012 bekannt gegeben, wird die EEG-Umlage im Jahr 2013 auf 5,28 Cent ansteigen.