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Wie wird eine Umsatzsteuervoranmeldung für Photovoltaikanlagen ausgefüllt und was ist zu beachten?

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den dadurch erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist, erzielt dadurch Einnahmen im steuerrechtlichen Sinne. Und dies bedeutet, dass Steuern fällig werden und zwar Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Doch nicht alle Photovoltaikanlagen unterliegen diesen Steuerverpflichtungen gleichermaßen. Stattdessen hat der Gesetzgeber strikte Vorgaben erlassen, wann welche Versteuerung zu greifen hat.

Zur Umsatzsteuer heißt es, dass sie für alle Photovoltaikanlagen gilt, deren solarer Strom zu mehr als 50 % ins Netz eingespeist wird. Von der Umsatzsteuer befreien lassen kann sich allerdings jeder PV Anlagenbesitzer, dessen System im vorangegangenen Kalenderjahr Einnahmen von weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet hat und das im laufenden Kalenderjahr Einnahmen von 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Doch diese so genannte Kleinunternehmerregelung ist nicht allzu beliebt, da die mit der PV Installation geleisteten Vorsteuern auf diese Art unberücksichtigt bleiben, während sie bei Umsatzsteuerpflicht angerechnet und verrechnet werden.

Wählt man diesen Weg, so ist allerdings die Umsatzsteuervoranmeldung fällig.

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Die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Detail

Photovoltaikanlagenbetreiber, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, sind zur Voranmeldung verpflichtet. Und hierfür gilt es, die Regeln des Finanzamts einzuhalten:

  1. Die Voranmeldung ist nur noch auf elektronischem Weg möglich. Hierfür steht das Programm Elster zur Verfügung. Die Wahl kann zwischen dem Download aus dem Internet, der Nutzung einer CD, welche bei vielen Finanzämtern kostenfrei abgeholt werden kann, oder dem Dienstleistungsprogramm der Finanzverwaltung ElsterOnline-Portal getroffen werden. Zudem bietet sich
  2. Die Voranmeldung hat in den ersten beiden Jahren des PV Anlagenbetriebs monatlich zu erfolgen. Ab dem dritten Jahr ist eine vierteljährliche Voranmeldung möglich, sofern bestimmte Umsatzsteuerbeträge nicht überschritten werden.
  3. Abgabetermin der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist spätestens der 10. des Folgemonats.
  4. Die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte möglichst zeitnah erfolgen und neben dem offiziellen Formular auch Kopien des Einspeisevertrags, des Inbetriebnahmeprotokolls und der Anschaffungsrechnungen umfassen.
  5. Der derzeit geltende Umsatzsteuersatz für Photovoltaikerträge liegt einheitlich bei 19 %.
  6. Umsatzsteuer-Voranmeldungen haben auch dann zu erfolgen, wenn die Photovoltaikanlage keinerlei Erträge erzielt hat.

Ausfüllhinweise für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Elster Formulare zur Umsatzsteuer-Voranmeldung sind prinzipiell selbsterklärend und können im Paket heruntergeladen werden. Neben der durch das Finanzamt mitgeteilten Steuernummer sind das zuständige Finanzamt sowie Name und Adresse des Unternehmers, als welcher ein Photovoltaik Anlagenbetreiber nun mal gilt, aufzuführen.

Anschließend sind für den Gültigkeitszeitraum der Umsatzsteuer-Voranmeldung alle Einnahmen, die mit dem System erzielt wurden, anzugeben. Dies betrifft in der Regel die Einspeisevergütung, die per Abschlag oder Detailabrechnung vom zur Stromabnahme verpflichteten Energieversorger gezahlt wird. Diese wird üblicherweise samt Umsatzsteuer ausgezahlt, welche auch auf dem entsprechenden Bescheid ausgewiesen ist.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung enthält somit den Auszahlungsbetrag abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer als zu erklärende Einnahme.

Nun dürfen diesen Einnahmen bereits geleistete Vorsteuern gegenübergestellt werden, also solche Umsatzsteuerbeträge, welche im Zuge der Anschaffung, Installation oder Wartung gezahlt wurden. Hier erfolgt umsatzsteuerrechtlich zunächst eine Verrechnung – offene Umsatzsteuerbeträge können per Überweisung oder Einzugsermächtigung abgeführt werden.

Zum Ende des Kalenderjahres ist darüber hinaus eine Umsatzsteuererklärung erforderlich, welche zusammengefasst eine Übersicht der umsatzsteuerpflichtigen Beträge, der daraus resultierenden Umsatzsteuer, der gesamten Vorsteuerleistungen des Jahres und somit abschließend die Über- oder Unterzahlungen von Umsatzsteuerbeträgen enthält.

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Eine Steuer-Software vereinfacht das Ausfüllen der Steuerformulare und gestaltet das Einreichen der Formulare beim Finanzamt sehr komfortabel und automatisiert.

Eine Empfehlung können wir für das Steuerprogramm SteuerSparErklärung plus 2022 aussprechen (gibt es für Windows sowie für den Mac). Das Programm in der plus Version enthält das Modul "Photovoltaik", welches den Photovoltaikanlagenbesitzer in einer einfachen Art und Weise an die Hand nimmt, ihn durch den steuerlichen Dschungel führt und ihm zusätzlich noch hilfreiche Tipps gibt.
Im Prinzip deckt das Programm alles ab, um die steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage selbst in die Hand zu nehmen (auch ohne Steuerberater):

  • Gewinnermittlung mittels EÜR
  • Gewinnermittlung bei Eigenverbrauch
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Einkommenssteuererklärung