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Photovoltaikanlage Netzanschluss

Der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz ist notwendig, um den produzierten Strom einspeisen zu können. Welche Fragen vorher geklärt werden sollten, lesen Sie hier.

Zusammenarbeit mit dem Energieversorger beim PV Anschluss

Photovoltaikinhaber und Energieversorgungsunternehmen sollten sich gegenseitig nicht als Konkurrenten ansehen, sondern auf Kooperation bauen. Denn auf der einen Seite wäre ohne private PV Anlagen für die Energieversorger die Einhaltung der Zielsetzung bezüglich des prozentualen Stromanteils der erneuerbaren Energien nicht zu erfüllen. Auf der anderen Seite jedoch ist der Stromnetzbetreiber zwar zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet, allerdings nicht zwangsläufig zum Anschluss des PV Systems ans Stromnetz. Denn hier darf das EVU auf Konformität der Anlage mit den örtlichen Gegebenheiten achten.

Dies sollte man als Photovoltaik Bauherr unbedingt berücksichtigen, denn ein langwieriger Rechtsstreit mit dem örtlichen Netzbetreiber kann schließlich nicht das Ziel einer Photovoltaik Anlagenerrichtung sein.

Aus diesem Grund sollte man gewisse Verhaltensregeln unbedingt beachten, damit die Kooperation mit dem EVU reibungslos funktioniert:

  1. Vorherige persönliche Ankündigung des geplanten Photovoltaikanlagenbaus.
  2. Bei Planung die örtlichen Gegebenheiten vom EVU detailliert erläutern lassen.
  3. Beim PV Anlagenbau die mit den örtlichen Gegebenheiten einhergehenden Regelungen zwingend einhalten.
  4. Nachfrage beim EVU, welches Prozedere und welche Unterlagen für den PV Anschluss gewünscht sind.
  5. Auf Wunsch des EVU dieses den Anschluss setzen lassen oder zumindest die Anwesenheit eines Mitarbeiters dulden.
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Die örtlichen Gegebenheiten: Wichtig für den Photovoltaik Anschluss

Energieversorgungsunternehmen können ihre Voraussetzungen für den Anschluss einer Photovoltaikanlage selbst definieren, wenngleich man hier eine tendenzielle Einigkeit erkennen kann. Umso wichtiger ist es jedoch, vor der Photovoltaikanlagen Inbetriebnahme, bestenfalls noch in der Planungsphase, spätestens jedoch vor dem Netzanschluss, die örtlichen Gegebenheiten des zuständigen Energieversorgers zu erfragen und sich auch konsequent um die Einhaltung dieser Vorgaben zu bemühen.

Dabei sind folgende Fragen von besonderer Bedeutung:

  • Akzeptiert der Energieversorger nur PV Anlagen, die verschiedenen DIN oder VDE Normen entsprechen?
  • Welche Ober- und Untergrenzen gelten hinsichtlich der Netzspannung?
  • Welche Ober- und Untergrenzen gelten hinsichtlich der Netzfrequenz?
  • Deklariert das EVU ein Inbetriebnahmeprotokoll als Grundlage für einen Einspeisevertrag?
  • Werden vom EVU Vorgaben hinsichtlich des Diebstahl-, Blitz-, Schnee- und Windlastschutzes gegeben? Haben eventuell Polizei, Versicherung und Banken entsprechende Grundlagen definiert?
  • Besteht das EVU auf einen Wechselrichter mit integrierter Schutzvorrichtung, damit die PV Anlage bei Störung automatisch vom Netz genommen wird?

Außerdem sollte unbedingt erfragt werden, welche Unterlagen vor dem Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz beim zuständigen Energieversorger einzureichen sind.

Die Zählersetzung bei Stromeinspeisung

Die meisten Photovoltaikanlagen zielen darauf ab, den solar erzeugten Strom in das örtliche Stromnetz einzuspeisen. Denn stellt man diesbezüglich eine Rechnung auf, so wird schnell deutlich, dass der finanzielle Vorteil, der sich daraus ergibt, den des Eigenverbrauchs übertrifft.

DMTZ-XC | © EMH metering

Allerdings braucht der Energieversorger eine Messstation, welche die Menge des eingespeisten Stroms registriert und woraus die zu zahlende Einspeisevergütung ermittelbar ist. Der Stromzähler stellt dieses Element dar.

Prinzipiell besitzt jeder ans Stromnetz angeschlossene Haushalt bereits einen eigenen Stromzähler. Dieser ist jedoch ausschließlich zur Verbrauchsaufzeichnung geeignet und kann nicht zusätzlich die eingespeiste Strommenge aufzeichnen. Folglich muss ein zweiter Zähler her.

Diesen kann man wahlweise mieten oder beim Energieversorgungsunternehmen erwerben. Für letztere Variante muss man mit bis zu 1.000 Euro Anschaffungskosten rechnen. Ein Mietzins schlägt pro Monat mit 50 bis 100 Euro zu Buche.

Die Zählersetzung obliegt dem technischen Aufgabenbereich des Energieversorgungsunternehmens, wenngleich sie in die Verantwortung des PV Anlagenbesitzers fällt. Normalerweise findet der Einspeisezähler direkt neben dem Stromverbrauchszähler seinen Platz. Größere Netzanschlussveränderungen sind in der Regel nicht erforderlich, da Anlagen im „normalen“ Leistungsbereich über den hauseigenen Stromanschluss ans Netz gehen. Einzig bei besonders leistungsstarken PV Systemen muss der Zählersetzung eine Anschlussänderung samt Netzeintrittsvergütung vorgeschaltet werden.

Stromzähler bei PV Eigenverbrauchsanlagen

Als 2009 die Option des Eigenverbrauchs solar erzeugten Stroms möglich wurde, blieb der erhoffte Effekt aus. Kaum ein Haushalt mit Photovoltaikanlage entschied sich gegen die Einspeisung und für den Eigenverbrauch.

Der Grund dafür war einleuchtend: ein solches Vorgehen rechnete sich nicht. Dies ist mit sinkender Einspeisevergütung bei gleichzeitig steigenden Strompreisen nun anders. Der Eigenverbrauch rückt weiter ins Zentrum.

Dabei sind allerdings verschiedene Aspekte hinsichtlich des Stromzählers zu beachten, wobei zu unterscheiden ist, ob die Photovoltaikanlage nur einen Anteil des eigenen Strombedarfs decken kann und der Rest aus dem Stromnetz bezogen wird oder ob das PV System einen Überschuss induziert, der in das Stromnetz eingespeist wird.

  1. Eigenverbrauch und Restbezug
    Hierbei verbleibt der übliche Verbrauchszähler und es wird zusätzlich ein Eigenverbrauchszähler installiert, der die Menge des erzeugten und selbst verbrauchten Stroms festhält. Auf dieser Grundlage werden die Eigenverbrauchsvergütung sowie die darüber hinaus anfallenden Stromkosten ermittelt.
  2. Eigenverbrauch und Einspeisung
    In diesem Fall findet ebenfalls der Eigenverbrauchszähler seinen Platz. Darüber hinaus wird anstelle des normalen Verbrauchszählers ein Zweirichtungszähler installiert, der sowohl eingespeiste Strommenge wie auch anfallende Stromkosten aufzeichnet. Die Einspeisevergütung wird dem Zweirichtungszähler entnommen, während sich die Eigenverbrauchsvergütung aus der Differenz der Werte von Eigenverbrauchszähler und Einspeisesumme des Zweirichtungszählers ergibt.