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Darf Strom ohne Anmeldung beim Netzbetreiber eingespeist werden? Wie sieht es bei Plug and Play Photovoltaikanlagen aus?

Darf mittels Photovoltaikanlage erzeugter Strom ohne Anmeldung beim Netzbetreiber eingespeist werden? Definitiv Nein! Denn während der Gesetzgeber zwar einerseits durchaus dazu verpflichtet hat, dass das örtliche Versorgungsunternehmen die Einspeisevergütung auszahlen muss, konnte er auf der anderen Seite jedoch keine Verpflichtung zum Anschluss des PV Systems ans Netz durchsetzen. Denn hier hat der Netzbetreiber in jedem Fall das letzte Wort und dies bedeutet, dass er unbedingt die Konformität der Photovoltaikanlage mit den Anforderungen des Netzes verlangen und überprüfen darf. Selbst wenn man den solaren Strom nicht über die Einspeisevergütung sondern auf dem freien Markt verkaufen möchte, kommt man ohne die Zustimmung des Netzbetreibers nicht aus, da man dessen Leitungen zum Stromtransport eben immer nutzen muss.

Unterm Strich bedeutet dies: Jede Photovoltaikanlage, die zur Einspeisung gedacht ist, muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Üblicherweise geht damit eine detaillierte Prüfung der genannten Netzkonformität des Systems einher. Erst wenn die Unbedenklichkeit des Anschlusses und damit der Einspeisung attestiert ist, kann die PV Anlage in Betrieb genommen und die Stromeinspeisung über oder in das Netz des zuständigen Versorgungsunternehmens gestartet werden.

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Plug and Play Photovoltaikanlagen: eine Besonderheit?

Üblicherweise wird eine Photovoltaikanlage von einem Fachbetrieb installiert und in Betrieb genommen, so dass dieser auch alle Erfordernisse hinsichtlich der Anmeldung beim Stromnetzbetreiber übernimmt. Seit einigen Jahren jedoch zeichnet sich eine Trendwende der PV Installation ab: So genannte Plug and Play Geräte erobern den Markt und werben damit, selbst von einem Laien errichtet werden zu können. Folglich gibt es den Fachbetrieb, welcher die Anmeldung beim Stromversorger übernimmt, nicht.

Doch braucht man genau diese offizielle Anmeldung für Plug and Play PV Systeme überhaupt? Schließlich weiß man doch um die Werbeslogans, dass genau diese Plug and Play Photovoltaiktechnologie dazu einlädt, durch direkten Anschluss die Stromversorgung zu übernehmen. Dies stimmt auch, jedoch nur bedingt. Soll der durch eine Plug and Play Photovoltaikanlage erzeugte Strom ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen, so entbehrt dieses Vorhaben jeglicher Genehmigung und somit auch der Anmeldung beim Energieversorger. Einzige Einschränkung dieser Regelung ist der potenzielle Bezug einer Eigenverbrauchsvergütung.

Setzt man allerdings auch mit Plug and Play auf Stromeinspeisung, so gelten die gleichen Konformitäts- und damit auch Anmeldevorschriften wie für alle anderen Systeme.