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Wer übernimmt die Haftung bei undichtem Dach nach einer Photovoltaikmontage?

Diese Frage stellen sich immer mehr PV Anlagen Betreiber. Denn allzu häufig kam es in der Vergangenheit nach der Montage zu Wassereintritt. Verantwortlich dafür sind meist zwei Gründe:

  1. Dachziegel wurden während der Montage beschädigt.
  2. Die PV Anlage wurde auf einem alten Dach aufgebracht, die Statik nicht korrekt berechnet und der Kunde nicht auf die verringerte Leistungsfähigkeit von Abdichtungen nach einer gewissen Lebensdauer hingewiesen.

Das Problem des undichten Dachs kann dabei sowohl bei Flach-, wie auch bei Schrägdächern auftreten. Was aber ist zu tun, wenn das Dach undicht wird?

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Verschulden des Installateurs

Wenn der Installateur das undichte Dach verschuldet hat, muss der Verbraucher ihm diesen Mangel schriftlich mitteilen und ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Dafür hat er eine angemessene Frist zu setzen. Wird die Nachbesserung im Rahmen dieser Frist nicht durchgeführt, hat der Käufer das Recht

  1. vom Kauf zurückzutreten oder
  2. eine Kaufpreisminderung geltend zu machen.

Vom Kauf zurücktreten bedeutet in diesem Fall, dass der Verkäufer die komplette Anlage wieder abmontieren, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Bei der Minderung des Kaufpreises kann der Verbraucher einen Teil des Preises für die PV Anlage zurückfordern. Allerdings ist damit das Problem des undichten Dachs nicht gelöst.

Unklares Verschulden

Wenn nicht klar ist, wer das undichte Dach verschuldet hat, würde eine abgeschlossene PV Versicherung greifen. Hier können Sachverständige die Schuldfrage unter Umständen noch im Nachhinein klären. Besteht keine Versicherung und kann dem Installateur kein Verschulden nachgewiesen werden, bleibt der PV-Anlagenbetreiber auf den Kosten sitzen.

Wie sieht es bei gemieteten Dachflächen aus?

Vielfach werden PV Anlagen genauso auf gemieteten Dachflächen installiert. Zuvor wird dabei ein so genannter Gestattungsvertrag abgeschlossen. In diesem sollte auch die Haftungsfrage geklärt werden, wenn nach der Installation das Dach undicht wird. Möglich sind folgende Haftungskonstellationen:

  • Haftung wird vom Vermieter übernommen.
  • Haftung wird vom Mieter übernommen.
  • Haftung wird gleichmäßig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.

In allen Fällen ist es sinnvoll, sich vor der Installation von einem Fachmann beraten zu lassen, ob die PV Anlage auf dem bestehenden Dach überhaupt installiert werden kann oder dieses erst saniert werden muss. Denn jede Demontage der Anlage zur Dachreparatur bedeutet einen Leistungsverlust, der die Wirtschaftlichkeit der Anlage kosten kann. Während des Anlagenbaus sollte ein Sachverständiger den Baufortschritt beobachten, so dass Mängel zeitnah festgestellt und dokumentiert werden können. Nach der Anlageninstallation sollte noch einmal ein Gutachten erfolgen, bevor die Anlage endgültig abgenommen wird.