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Photovoltaik Blitzschutz - Möglichkeiten der Installation

Im Verhältnis zu Schäden, die ein Blitzeinschlag am Photovoltaiksystem verursacht, und den potenziellen Regressansprüchen des Stromversorgers oder anderer Stromkunden, die durch die durch den Blitzeinschlag verursachte Überspannung tangiert sind, stellt die Installation eines Blitzschutzes ein vergleichsweise harmloses Unterfangen dar. Wie sie genau vonstattengeht, hängt davon ab, ob man einen äußeren oder einen inneren Blitzschutz oder sogar beides favorisiert.

Schutzkonzept für ein Einfamilienhaus mit äußerem Blitzschutz
© DEHN + SÖHNE
  1. Der äußere Blitzschutz
    Der äußere Blitzschutz ist dafür verantwortlich, die Photovoltaikanlage selbst vor einem Blitzeinschlag zu schützen. Hierfür werden bis zu zwei Meter von den Solarmodulen entfernt Blitzfangdrähte oder –Stangen auf dem Dach befestigt. Sie leiten einen eintreffenden Blitz in das Erdreich ab. Ist ein solcher Blitzschutz an einem Haus bereits vorhanden, kann die Photovoltaikanlage in dieses Blitzschutzkonzept integriert werden.
  2. Der innere Blitzschutz
    Der innere Blitzschutz hat nichts mit einem direkten Blitzeinschlag zu tun, sondern soll Schäden verhindern, die durch Überspannungen eines anderswo eingeschlagenen Blitzes induziert werden. Der Blitz kann sich nämlich über das Stromnetz fortbewegen und so auch in der Photovoltaikanlage eine Überspannung erzeugen, selbst wenn diese vom Blitzeinschlag gar nicht betroffen war. Um dies zu verhindern, werden Varistoren verwendet, Widerstände, die genau diese Überspannung verhindern können. Bis zu zehn Meter entfernt von den Solarmodulen montiert, entfalten diese Varistoren ihre schützende Wirkung.
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Blitzschutz als EVU Vorgabe

Die aus dem Blitzeinschlag resultierende Überspannung gelangt über den Netzanschluss in das öffentliche Netz.

Die Definition von Bedingungen, an die der Anschluss einer Photovoltaikanlage an das örtliche Stromnetz geknüpft ist, obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Energieversorgers. Denn er will dafür Sorge tragen, dass an seinem Stromnetz keine Schäden entstehen. In diesem Zusammenhang ist es deshalb sinnvoll, den Stromnetzbetreiber vor der Errichtung einer Photovoltaikanlage über genau diese Vorgaben zu befragen.

Dabei sollte auch der Blitzschutz nicht vergessen werden, denn der Energieversorger ist nicht dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage ans Netz zu lassen, die einer derartigen Sicherheitseinrichtung entbehrt. In letzter Zeit wurde immer häufiger bekannt, dass genau aus Gründen des fehlenden Blitzschutzes so manchem PV System der Netzanschluss verwehrt blieb.

Bei dieser Vorgehensweise handelt es sich keinesfalls um eine Schikane des Stromnetzbetreibers. Denn tatsächlich ist es so, dass blitzungeschützte Photovoltaikanlagen massive Schäden am Stromnetz und daran gekoppelten Institutionen verursachen können.

Schuld daran ist die Überspannung, welche aus einem Blitzeinschlag resultiert. Folgende Skizze soll verdeutlichen, welche Folgen eine blitzungeschützte PV Anlage nach sich ziehen kann:

Versicherungsvorgabe Blitzschutz

Für Photovoltaikanlagen werden verschiedenen Versicherungen angeboten. Schließlich handelt es sich dabei um eine Anschaffung mit Kosten in nicht unerheblicher Höhe und da sollen Schäden durch höhere Gewalt finanziell abgedeckt sein. Genau an diesem Punkt greift der Blitzschutz, der von der Versicherung zum obligatorischen Element deklariert werden kann. In welchem Zusammenhang dies geschieht, hängt von der Art der Versicherung ab:

  • Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung hat für Schäden aufzukommen, die durch äußere Einflüsse am Haus und seinen Bauteilen entstanden sind. Hierzu zählen Brand, Stürme, Schnee, Wasser und Blitzeinschläge. In der Regel ist eine Photovoltaikanlage nicht automatisch in die Wohngebäudeversicherung integriert. Soll sie dies werden, so darf der Versicherungsgeber die Installation einer Blitzschutzanlage fordern, damit der Photovoltaikinhaber sämtliche vertragliche Verpflichtungen zur Vermeidung eines Schadensfalls erfüllt.
  • Haftpflichtversicherung
    Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, welche die Photovoltaikanlage nicht selbst betreffen, sondern die diese an fremden Besitz verursacht. Eine durch Blitzeinschlag weiter geleitete Überspannung fällt in diesen Bereich. Auch hier darf die Versicherung die optimale Vorsorge vom PV Besitzer fordern.

In jedem Fall sollte man als Versicherungsnehmer und PV Anlagenbesitzer die jeweiligen Versicherungsbedingungen studieren und eine geforderte Blitzschutzeinrichtung unbedingt installieren. Ansonsten geht der Versicherungsschutz aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung verloren.

Kreditinstitute fordern Blitzschutz

Nachdem der Blitzschutz einer Photovoltaikanlage unbedingt aus Kosten- wie auch Sicherheitsgründen angeraten wird und auch Energieversorgungsunternehmen sowie Versicherungen ein berechtigtes Interesse an dem Bestand einer solchen Schutzvorrichtung angemeldet haben, tritt nun noch eine weitere Instanz auf den Plan, die sich eindeutig pro Photovoltaik Blitzschutz ausspricht: die kreditgebenden Banken.

Wird die Photovoltaikanlage über ein Photovoltaik Darlehen finanziert, so ist man nicht mehr gänzlich unabhängig im Treffen eigener Entscheidungen. Denn die Geldgeber definieren die Spielregeln und können unter Umständen die Kreditvergabe verweigern, wenn sie ihre eigenen Interessen gefährdet sehen. Und dies ist bei einem fehlenden Blitzschutz eindeutig der Fall.

Nur wenige Banken, so zum Beispiel die KfW, fordern von ihren photovoltaikinteressierten Darlehensnehmern eine Grundschuld als finanzielle Absicherung des Kreditbetrags. Stattdessen geben sich die meisten Geldinstitute mit einer Abtretungserklärung über die erzielte Einspeisevergütung zufrieden. Allerdings muss diese garantiert bleiben.

Wenn nun jedoch ein Blitzeinschlag oder eine blitzinduzierte Überspannung die Photovoltaikanlage außer Gefecht setzt, bleiben auf der einen Seite die Darlehenskosten samt Rückzahlung weiterhin bestehen, während auf der anderen Seite die Einnahmen weg brechen. So sinkt nicht nur das Einkommen, sondern die Sicherheitsgrundlage geht verloren. Eine geforderte Blitzschutzanlage soll diesbezüglich vorbeugen.

Deshalb nehmen viele Banken das Vorhandensein einer Blitzschutzanlage als obligatorisches Element in den Darlehensvertrag auf und überprüfen sogar die Einhaltung dieser Vorgabe.