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Mieten einer Dachfläche für Photovoltaikanlage

Mangelt es am Eigenbesitz einer photovoltaikkonformen Dachfläche, so haben Interessenten des solaren Stroms eine interessante Alternative auch zum Ankauf bereits errichteter Photovoltaiksysteme. Sie können eine Dachfläche anmieten und mit der Genehmigung des Besitzers hierauf ihren Photovoltaiktraum verwirklichen.

Mieten eines Daches sollte niemals ohne Vertrag erfolgen - sogar innerhalb der Familie.

Fakt ist, dass innerhalb Deutschlands ein großes Photovoltaikpotenzial ungenutzt bleibt, weil Häuser, die prädestiniert für die solare Stromerzeugung sind, aus verschiedenen Gründen hierfür nicht eingesetzt werden.

Deshalb ist es an der Zeit, dass Photovoltaikinteressenten und Inhaber optimaler Photovoltaikdächer zusammen gebracht werden.

Möglichkeiten hierfür gibt es vielfältige, wenngleich sich bestimmte Optionen als besonders effektiv herauskristallisiert haben. So findet ein Photovoltaikbefürworter ein geeignetes Dach über

  • Solarkataster, bei denen man gleich die Dacheignung für Photovoltaiksysteme einsehen kann,
  • Anzeigenmärkte in Zeitungen und dem Internet,
  • öffentliche Behörden, die besonders häufig Dachflächenvermietungen für Photovoltaikanlagen anbieten,
  • spezielle Dachbörsen, die von Energieberatern, Kommunen und Solarkatastern unterhalten werden und die Vermietung von Dachflächen fördern.

Besonders wichtig bei der Anmietung von Dachflächen ist es, auf das Verfassen eines schriftlichen Miet- oder Pachtvertrags zu bestehen. Dieser regelt alle Einzelheiten zur Nutzung, schreibt die detaillierten Konditionen fest und nimmt Bezug zum Thema Haftung bei Beschädigung. Der Abschluss einer Versicherung sollte bei angemieteten Dächern obligatorisch sein.

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Dachflächen mieten – Kosten und Mietpreise

Beim Anmieten von Dachflächen für Photovoltaikanlagen muss man mit zusätzlichen Kosten, die über die reine Anschaffung und Montage der erforderlichen Elemente hinaus gehen, rechnen. Denn üblicherweise fällt für ein solches Geschäft ein Miet- oder Pachtzins an. Wie hoch dieser ist, kann zwischen dem Interessenten und dem Vermieter individuell vereinbart werden, wobei sich verschiedene Pachtmodelle sowie die dabei geltenden Preise etablieren konnten:

PachtmodellPreis
Prozentualer Anteil der PV Investitionskostenrund 8 %
Abrechnung nach kWp der verbauten Anlage20 – 30 € je kWp und Jahr
Abrechnung nach Gesamtfläche der Solarmodule2 – 3 € pro m² Solarmodul und Jahr
Beteiligung am Ertragbis 5 % der erzielten Einspeisevergütung pro Jahr

Hinzu kommen außerdem Kosten für die rechtskonforme Vertragsgestaltung und die notarielle Beglaubigung dieser Urkunde, wobei dieser Kostenpunkt von der jeweils geltenden Gebührenordnung abhängt. Außerdem sollte auch bei der Anmietung von Dächern nicht auf eine Übergabe samt Protokoll verzichtet werden, eine Maßnahme, die von einem Fachunternehmen durchzuführen ist und somit ebenfalls Einmalkosten verursacht. Und nicht zuletzt müssen die Anschaffungskosten für die Errichtung des Photovoltaiksystems berücksichtigt werden, während natürlich auf der anderen Seite durch die Einspeisevergütung Gewinne erzielbar sind und sich der anfallende Pachtzins einnahmesenkend im steuerrechtlichen Sinne auswirkt.

Bürgschaften und Übergabebescheinigungen

Das Anmieten einer Dachfläche für die Errichtung einer Photovoltaikanlage stellt ein Rechtsgeschäft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar. Im Zuge dessen haben sowohl Mieter wie auch Vermieter die ihnen obliegenden Pflichten zu erfüllen. Grundsätzlich bedeutet dies die einwandfreie Überlassung des Mietobjekts durch den Besitzer und die pünktliche Auszahlung des Mietzinses von Mieterseite.

Da es sich bei einer Photovoltaikanlage und dem entsprechenden Dachmietvertrag um eine langfristige Angelegenheit handelt, haben Dachvermieter ein besonderes Interesse an der garantierten Wahrung ihrer Rechte. In diesem Zusammenhang wird die Bürgschaft als Sicherheitsleistung bevorzugt. Hierzu fließen in den Pachtvertrag häufig Passagen der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank ein. Diese hat bei Zahlungsverzug unverzüglich Ausgleich zu leisten. Ein entsprechender Partner zur Einhaltung dieses Erfordernisses muss folglich gefunden werden.

Gleichzeitig hat aber auch der Mieter ein Interesse an dem Erhalt einer unbeschädigten Sache und auch daran, nach Ende der Vertragslaufzeit und potenziellem PV Anlageabbau nicht für Schäden zur Rechenschaft gezogen zu werden, die aus der Zeit vor dem Pachtgeschäft resultieren. Eine Übergabe des Mietobjekts oder auch der gekauften Photovoltaikanlage ist somit obligatorisch und sollte von einem Fachmann dieses Sektors durchgeführt und in einer Übergabebescheinigung mit allen anlage- und dachrelevanten Details dokumentiert werden.